Ausphasung von Halogen-Reflektorlampen

Was Sie wissen müssen

Am 1. September 2016 trat die Ökodesign-Richtlinie der EU auch für
Halogen-Reflektorlampen in Kraft

Die im Jahr 2009 eingeführte Verordnung verfolgt das Ziel, bis 2020 den CO2-Ausstoß in der EU drastisch zu verringern. Sie beinhaltet das schrittweise Verbot von Glühlampen sowie neue Bestimmungen für Halogen-, Kompaktleuchtstoff-, Leuchtstoff- und Hochdruckentladungslampen. Im September 2016 trifft dieses Verbot auch Halogen-Reflektorlampen*. Damit dürfen dieser Produkte nicht neu in den Markt gebracht werden. Der Verkauf der sich im Umlauf befindenden Produkte ist weiterhin erlaubt.

Sparen Sie Geld mit energieeffizienteren Lampen

Gemäß der Ökodesign-Richtlinie werden folgende Lampentypen, die die technischen Vorgaben nicht erfüllen, ausgephast: Hochvolt Halogen-Reflektor PAR16 (GU10/E27), PAR20 (ES63 GU10/E27), PAR30, PAR38, R50, R63, R80, R90 und ES111 und Niederspannung Halogen-Reflektor MR11, MR16 und AR111.

Sylvania bietet für die von der Ausphasung betroffenen Halogen-Rreflektorlampen 1:1 Austauschprodukte in LED-Techologie an. Nähere Informationen finden Sie auch hier in unserer Broschüre.

Vorteile von LED-Lampen:

  • LED-Lampen sind umweltfreundlich, kosteneffizient und sie reduzieren den CO2- Ausstoß
  • Lebensdauer bis zu 25 x länger als Halogen
  • Präzise Beleuchtung; hoher Lichtstrom
  • 1:1 Austausch
  • Keine Neuverdratung von Leuchten
  • Energieeffizenzklassen bis zu A++; bedeuted bis zu 90% Energieeinsparung
  • 3–5 Jahre Garantie

*Die Ausphasung der Halogen-Reflektorlampen fällt unter die Verordnung Nr.1194/2012/EU

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